Breitenausbildung

Symbolbild: drei Kinder lernen an einer Puppe Herzdruckmassage

Breitenausbildung - die Ausbildung in Erste Hilfe für jedermann

Breitenausbildung = die Ausbildung in Erste Hilfe für jedermann

→ Erste-Hilfe-Lehrgang    

In diesem Lehrgang kann jeder die einzelnen Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit den im Kurs erworbenen Kenntnissen ist man nahezu für alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es hauptsächlich um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Aber auch die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, Schockzuständen sowie Vergiftungen werden geschult. Die Dauer umfasst 9 Unterrichtseinheiten.

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins.

Wir bieten spezielle Erste-Hilfe-Lehrgänge für Angehörige besonderer Risikogruppen:

  • Erste Hilfe bei Kindernotfällen (für Erzieher und Aufsichtspersonen von Kindern)
  • Erste Hilfe bei Sportunfällen (für Sportlehrer, Übungsleiter, Trainer)
  • Erste Hilfe bei Senioren
  • Erste Hilfe bei Behinderten
  • Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten

Wir bieten Lehrgänge in Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen an!!

→ Betriebliche Ersthelfer  

Erste-Hilfe in Betrieben
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben = 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ermächtigten Stellen (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Wir werden auf die speziellen Bedürfnisse in Ihrem Betrieb eingehen.

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